Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben das im Mai 2023 verabschiedete Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) überarbeitet. In diesem Zuge wurde das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vereinfacht, um den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme zu beschleunigen. Ziel ist es, bis 2032 alle Verbraucher mit modernen oder intelligenten Stromzählern auszustatten.
Diese intelligenten Messeinrichtungen, auch Smart Meter oder intelligente Stromzähler genannt, ermöglichen es Verbrauchern, ihren Stromverbrauch oder die Einspeisung, etwa aus Photovoltaikanlagen, detailliert zu erfassen und in Echtzeit zu analysieren. Auf Basis der kontinuierlichen Erhebung dieser Daten gelingt es, die benötigte Energie effizienter einzusetzen.
Gleichzeitig profitieren Verbraucher von dynamischen Tarifen: Der Strompreis verändert sich je nach Tageszeit und Netzauslastung. Dadurch lässt sich beispielsweise der Einsatz von Energie in Unternehmen strategisch planen und automatisch steuern. So könnten energieintensive Verbrauchseinrichtungen überwiegend in Zeiten niedriger Strompreise genutzt werden, um die Stromkosten zu senken.
Zudem verbessert der Einbau von Smart Metern die Integration von steuerbaren Verbrauchern wie Elektroautos, Wärmepumpen oder industrielle Prozesse in das Stromnetz. Damit erleichtern intelligente Messsysteme für Strom die Nutzung erneuerbarer Energien und tragen durch ihre Fähigkeit, mit dem Netzbetreiber zu kommunizieren, dazu bei, die Netzstabilität zu erhöhen.